Rechtliche Bestimmungen
in Bezug auf Rolektro E-Fahrzeuge
Nicht ganz sicher? Wir klären auf.
Das Fahren mit E-Fahrzeugen kann einige Fragen im Hinblick auf rechtliche Vorschriften mit sich bringen.
Damit Sie unbesorgt und sicher unterwegs sein können, haben wir Ihnen zu jedem Rolektro-Modell die wichtigsten Infos zusammengefasst.
Es macht dabei keinen Unterschied, ob Sie die Version 2 oder 3 haben.
Ihre E-Quad/E-Trike Versicherung.
Damit Sie Ihren elektrischen Flitzer bedenkenlos nutzen können, ist es wichtig, die richtige Versicherung abzuschließen.
Fast alle unsere E-Roller sind versicherungs- und kennzeichenpflichtig.
Mit dem COC-Dokument/ABE, das Ihrem E-Roller bei der Anlieferung beiliegt, können Sie Ihr Fahrzeug bei der Versicherung anmelden.
Für unsere Kunden aus der Region, die Ihr Fahrzeug bei uns abholen oder wir Ihnen nachhause liefern, bieten wir auf Wunsch gerne eine passende Versicherung an. Das Versicherungs-Kennzeichen montieren wir dann auch gleich für Sie!
Alle Fahrzeuge die generell eine Geschwindigkeit von 6 km/h nicht überschreiten sind nicht versicherungspflichtig.
Wir empfehlen aus Sicherheitsgründen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (sofern nicht schon vorhanden) oder die Einbeziehung des E-Quads 6, E-Trike 6 oder den Maximus MX4-6 in Ihre bestehende private Haftpflichtversicherung, wofür eine schriftliche Bestätigung des Versicherers erforderlich ist.
Wählen Sie Ihr Fahrzeug
Helmpflicht |
Bei angelegtem Gurt besteht keine Helmpflicht1 |
Führerscheinpflicht |
Nein2 |
Mindestalter |
15 Jahre3 |
Fahrzeugklasse |
Krankenfahrstuhl4 |
Wo darf das Fahrzeug gefahren werden? |
Fußgängerzone, Bürgersteige in angepasster Geschwindigkeit5 |
bei der Versicherung anmelden als: |
Krankenfahrstuhl/Leichtkraftfahrzeug vierrädrig/ HSN: 0901 |
(StVO § 21a Absatz 2) 1 (FeV § 4 Absatz 1 Nummer 1a und 2) 2 (FeV § 10 Absatz 3) 3 (FeV § 4 Absatz 2) 4 (StVO § 24 Absatz 2) 5 |
Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Stand Rolektro 28/01/2022
Wählen Sie Ihr Fahrzeug
Helmpflicht |
Bei angelegtem Gurt besteht keine Helmpflicht1 |
Führerscheinpflicht |
Nein2 |
Mindestalter |
15 Jahre3 |
Fahrzeugklasse |
Krankenfahrstuhl4 |
Wo darf das Fahrzeug gefahren werden? |
Fußgängerzone, Bürgersteige in angepasster Geschwindigkeit5 |
bei der Versicherung anmelden als: |
Krankenfahrstuhl/ Kleinkraftrad dreirädrig/ HSN: 0901 |
(StVO § 21a Absatz 2) 1 (FeV § 4 Absatz 1 Nummer 1a und 2) 2 (FeV § 10 Absatz 3) 3 (FeV § 4 Absatz 2) 4 (StVO § 24 Absatz 2) 5 |
Die Angabe der Reichweite ist abhängig von der Temperatur, vom Fahrergewicht und Topografie der Fahrstrecke!
Alle technische Angaben und Ausführungen können sich durch Änderungen des Herstellers jederzeit verändern. Wir sind bestrebt, alle hier aufgeführten Informationen aktuell zu halten, daher alle Angaben ohne Gewähr. Die auf dieser Webseite angezeigten Fahrzeugbilder, Grafiken und technische Daten sind Eigentum der Soletek GmbH und ihrem Markennamen Rolektro sowie derer Produktnamen unterliegen einem eingetragenen Copyright.
Die hier aufgeführten Preise sind inkl. gesetzl. Mehrwertsteuer, zzgl. Versandkosten.